Brückenklasse

Ein additives Angebot für Schülerinnen und Schüler

im Primar- und Sek I – Bereich der Astrid-Lindgren-Schule in Goch

mit integrierter Jugendhilfe.

Zielgruppe

Schülerinnen und Schüler,

  • deren Beeinträchtigungen in der emotionalen und sozialen Entwicklung (§4 Abs.4 AO-SF), des Erlebens und der Selbststeuerung so gravierend sind, dass sie im Klassenverband der Förderschule nicht hinreichend gefördert werden können.

  • deren Beeinträchtigungen im sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Lernen (§4 Abs. 2 AO-SF) und/oder Sprache (§ 4 Abs. 3 AO-SF) so gravierend sind, dass eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht trotz qualitativer sonderpädagogischer Unterstützung nicht möglich ist.

  • bei denen sämtliche individuellen Förderungen nach sonderpädagogischem Förderplan bislang nicht erfolgreich waren.

  • bei denen erzieherische Maßnahmen gem. § 53 (2) SchulG NRW nachweislich durchgeführt, aber erfolgslos blieben.

Der Weg in die Maßnahme

  • SchülerIn mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ESE/LE/SQ, deren Wohnort im Einzugs-gebiet der Astrid-Lindgren-Schule liegt

  • Eltern bitten das Jugendamt um  Unterstützung

  • Gespräch mit: SchülerIn, Sorgeberechtigten, Jugendamt, KlassenlehrerIn und Schulleitung der Astrid-Lindgren-Schule

  • Entscheidung über notwendige Unterstützung durch die Jugendhilfe

  • Eltern stellen einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung (HzE) beim zuständigen Jugendamt

  • Jugendamt stimmt Kostenübernahme zu (§§ 27 SGB VIII ff insbes. Abs. 2, § 35 und § 35 a);zahlt kalendertäglich einen Pflegesatz an das Anna-Stift

  • Aufnahme in die Brückenklassen

 

Unsere Arbeit

Schulische Arbeit

  • Klassenleitung: multiprofessionelle Teams, bestehend aus sonderpädagogischen Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften der Jugendhilfe

  • kleine Lerngruppen, alters- und leistungsheterogen

  • intensive Beziehungsarbeit

  • Aufbau einer positiven Wahrnehmung der eigenen Person und der eigenen Fähigkeiten

  • Lern- und Leistungsdiagnostik/Online-Diagnose

  • individuelle Förderplanung

  • lösungs- und ressourcenorientiertes Arbeiten

  • Verbleib nicht zeitlich begrenzt – Hinführung zu möglichen Abschlüssen 10 A und 10 B

  • aktive Pausengestaltung durch unterschiedliche Angebote

Erlebnispädagogische Arbeit

  • Teilnahme an Sommer- und Skifreizeiten

  • Durchführung erlebnispädagogischer Aktionen

  • Freiwillige Teilnahme an Nachmittagsaktionen

Außerschulische Begleitung durch Jugendhilfe

  • Begleitung bei außerschulischen Terminen/ lebenspraktische Hilfen durch die Mitarbeiter der Jugendhilfe

Überprüfung der Maßnahme

Im Rahmen von Hilfeplangesprächen findet eine regelmäßige Überprüfung der Maßnahme statt.

Teilnehmer der Hilfeplangespräche sind:

  • Sonderpädagoge

  • Jugendhilfefachkraft

  • Schulleiter

  • zuständiges Jugendamt

  • Eltern/Sorgeberechtigte

  • Schülerin/Schüler

Gemeinsam wird darüber entschieden, ob der Besuch der Brückenklassen zielführend ist, ob weitere unterstützende Maßnahmen hinzukommen müssen oder ob die Maßnahme beendet werden kann.