Brückenklasse
Ein additives Angebot für Schülerinnen und Schüler
im Primar- und Sek I – Bereich der Astrid-Lindgren-Schule in Goch
mit integrierter Jugendhilfe.
Zielgruppe
Schülerinnen und Schüler,
deren Beeinträchtigungen in der emotionalen und sozialen Entwicklung (§4 Abs.4 AO-SF), des Erlebens und der Selbststeuerung so gravierend sind, dass sie im Klassenverband der Förderschule nicht hinreichend gefördert werden können.
deren Beeinträchtigungen im sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Lernen (§4 Abs. 2 AO-SF) und/oder Sprache (§ 4 Abs. 3 AO-SF) so gravierend sind, dass eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht trotz qualitativer sonderpädagogischer Unterstützung nicht möglich ist.
bei denen sämtliche individuellen Förderungen nach sonderpädagogischem Förderplan bislang nicht erfolgreich waren.
bei denen erzieherische Maßnahmen gem. § 53 (2) SchulG NRW nachweislich durchgeführt, aber erfolgslos blieben.
Der Weg in die Maßnahme
SchülerIn mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ESE/LE/SQ, deren Wohnort im Einzugs-gebiet der Astrid-Lindgren-Schule liegt
Eltern bitten das Jugendamt um Unterstützung
Gespräch mit: SchülerIn, Sorgeberechtigten, Jugendamt, KlassenlehrerIn und Schulleitung der Astrid-Lindgren-Schule
Entscheidung über notwendige Unterstützung durch die Jugendhilfe
Eltern stellen einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung (HzE) beim zuständigen Jugendamt
Jugendamt stimmt Kostenübernahme zu (§§ 27 SGB VIII ff insbes. Abs. 2, § 35 und § 35 a);zahlt kalendertäglich einen Pflegesatz an das Anna-Stift
Aufnahme in die Brückenklassen
Unsere Arbeit
Schulische Arbeit
Klassenleitung: multiprofessionelle Teams, bestehend aus sonderpädagogischen Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften der Jugendhilfe
kleine Lerngruppen, alters- und leistungsheterogen
intensive Beziehungsarbeit
Aufbau einer positiven Wahrnehmung der eigenen Person und der eigenen Fähigkeiten
Lern- und Leistungsdiagnostik/Online-Diagnose
individuelle Förderplanung
lösungs- und ressourcenorientiertes Arbeiten
Verbleib nicht zeitlich begrenzt – Hinführung zu möglichen Abschlüssen 10 A und 10 B
aktive Pausengestaltung durch unterschiedliche Angebote
Erlebnispädagogische Arbeit
Teilnahme an Sommer- und Skifreizeiten
Durchführung erlebnispädagogischer Aktionen
Freiwillige Teilnahme an Nachmittagsaktionen
Außerschulische Begleitung durch Jugendhilfe
Begleitung bei außerschulischen Terminen/ lebenspraktische Hilfen durch die Mitarbeiter der Jugendhilfe
Überprüfung der Maßnahme
Im Rahmen von Hilfeplangesprächen findet eine regelmäßige Überprüfung der Maßnahme statt.
Teilnehmer der Hilfeplangespräche sind:
Sonderpädagoge
Jugendhilfefachkraft
Schulleiter
zuständiges Jugendamt
Eltern/Sorgeberechtigte
Schülerin/Schüler
Gemeinsam wird darüber entschieden, ob der Besuch der Brückenklassen zielführend ist, ob weitere unterstützende Maßnahmen hinzukommen müssen oder ob die Maßnahme beendet werden kann.