U-turn
Die intensivpädagogische Maßnahme U-Turn der Astrid-Lindgren-Schule richtet sich an Kinder und Jugendliche mit intensivpädagogischem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung gemäß §15 AO-SF.
Das Team aus Lehrkräften für Sonderpädagogik und Sozialpädagogen beschult die Schülerinnen und Schüler in einer Lerngruppe von maximal acht Kindern oder Jugendlichen. Dabei wird neben dem schulischen Lernen besonderer Wert auf die Stabilisierung und Stärkung im emotionalen und sozialen Bereich gelegt. Vorrangiges Ziel ist stets die Rückführung an die Herkunftsschule.
Eine Aufnahme in die Maßnahme U-turn kann nur nach vorheriger Beratung durch die Kolleginnen und Kollegen unserer Schule und Genehmigung durch die Schulaufsicht "Förderschulen des Kreises Kleve" erfolgen.
U-turn Primar
U-turn Primar richtet sich an die jüngsten unserer Schülerinnen und Schüler, das heißt an Kinder vom ersten bis zum vierten Schuljahr. Diese intensivpädagogische Maßnahme wird in Kleinstgruppen in Weeze durchgeführt. Das Einzugsgebiet für U-turn Primar ist der gesamte Kreis Kleve.
Der Weg in den U-turn Primar
Die Eltern/die Sorgeberechtigten füllen gemeinsam mit der Lehrkraft der Grundschule den Antrag zur Aufnahme in den U-turn Primar aus.
Der Antrag zur Aufnahme erfolgt per Mail an: thomas.hegmann@kreis-kleve.de
Nach Überprüfung des Antrages nimmt die Schulleitung der Astrid-Lindgren-Schule Kontakt zur Grundschule auf. Die Eltern/die Sorgeberechtigten der Schülerin/des Schülers und eine Kollegin/ein Kollege der Grundschule werden zu einem gemeinsamen Vorgespräch eingeladen.
Zeitnah wird eine Hospitation am Standort U-turn Primar mit den Eltern/den Sorgeberechtigten und der Grundschule vereinbart und durchgeführt.
Nach positiver Einschätzung aller Beteiligten wird im Anschluss ein Kooperationsvertrag zwischen der Herkunftsschule und dem U-turn Primar geschlossen und der Aufnahmetermin der Schülerin/des Schülers vereinbart.
Der Antrag auf intensivpädagogische Förderung bei Schwerstbehinderung gemäß §15 (1) AO-SF (Vordruck 7b) wird von der Grundschule gestellt und der Schulaufsicht vorgelegt.
Nach Eingang des Bescheides § 15 (1) AO-SF erfolgt die formale Anmeldung der Schülerin/des Schülers durch die Eltern/die Sorgeberechtigten an der Astrid-Lindgren-Schule für den U-turn Primar.
Die Schülerakte wird innerhalb einer Woche nach Aufnahme in den U-turn Primar an die Astrid-Lindgren-Schule weitergeleitet.
U-Turn Sekundarstufe I
U-turn für die Sekundarstufe I richtet sich an Kinder und Jugendliche, die sich in einer weiterführenden Schule befinden. Die intensivpädagogische Maßnahme führen wir in Kooperation mit dem Jugendhilfeträger Anna-Stift aus Goch durch. U-turn versteht sich als Bildungsperspektive für Schülerinnen und Schüler mit massivem Problemverhalten. Die Durchführung findet in Kleingruppe mit festen Bezugspersonen an einem außerschulischen Lernort statt. Neben schulischen Inhalten liegt der Focus in der Arbeit auf folgenden Themen:
- individuelles, projektorientiertes Lernen
- Sozialtraining
- Selbstreflexion des eigenen Verhaltens
- enge Zusammenarbeit mit den Eltern
- Zielsetzung: Rückkehr zur Herkunftsschule oder
- die Wahl eines anderen geeigneten Förderortes